Damit ein Gesetz ein einer Volksabstimmung beschlossen werden kann, muss es drei Phasen durchlaufen: Die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid.
Dabei müssen immer mehr Menschen in immer kürzerer Zeit den Hamburger Zukunftsentscheid unterstützen. Schon seit Juni 2023 arbeiten viele Menschen daran, dass wir das schaffen:
✓ Vorbereitung
Ab Juni 2023
Ein halbes Jahr vor Start haben wir Studien und Gesetzestexte ausgewertet, Kampagnen entwickelt und ein Bündnis für echten Klimaschutz in Hamburg aufgebaut.
Im Herbst 2023 haben wir einen Gesetzestext entwickelt. Dabei wurden wir aus der Hamburger Wissenschaft beraten und von der Rechtsanwältin und Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Roda Verheyen unterstützt.
Auch 16 Seiten Feedback des Landeswahlleiters und der betreffenden Hamburger Behörden sind in die finale Fassung des Gesetzestextes eingeflossen.
Gleichzeitig haben wir bei diversen Veranstaltungen über den Hamburger Zukunftsentscheid informiert und zahlreicheEhrenamtliche für die Unterstützung der Volksinitiative motiviert.
Am 29.12.2023 haben wir die Volksinitiative “Hamburger Zukunftsentscheid” angemeldet.
✓ Volksinitiative
Januar 2024
Als Volksinitiative mussten in bis zu 6 Monaten mindestens 10.000 Menschen den Hamburger Zukunftsentscheid mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Nach einem Auftakt-Event nur zwei Tage nach Sylvester mit fast 120 Menschen und großartiger Aufbruchsstimmung haben wir in ganz Hamburg Unterschriften gesammelt.
Trotz Schnee und Regen sind in nur 4 Wochen beeindruckende 23.316 Unterschriften zusammengekommen. Die haben wir noch früher als ursprünglich geplant am 31. Januar im Rathaus übergeben.
Am 27. Februar 2024 hat der Senat das Zustandekommen der Initiative offiziell festgestellt.
Verhandlungen & Kampagne
Seit Februar 2024
Nach der Volksinitiative ist vor dem Volksbegehren: Mit den Erfahrungen aus der ersten Phase arbeiten wir an unserer Organisationsstruktur und an einer noch größeren Kampagne.
Am 05.04. haben wir gemeinsam mit Roda Verheyen den Hamburger Zukunftsentscheid in öffentlicher Sitzung des Umweltausschuss im Rathaus vorgestellt.
Seit dem 06.05. führen wir Gespräche mit den Fraktionen von SPD und Grünen. Schließlich könnte die Rot-Grüne Regierung unseren Gesetzestext auch ganz ohne Volksbegehren oder Volksentscheid in der Bürgerschaft beschließen.
Volksbegehren
September und Oktober 2024
Für das Volksbegehren müssen wir fast 67.000 Unterschriften sammeln. Zum Ziel gesetzt haben wir uns 100.000 Unterschriften, um die deutliche Unterstützung der Hamburger Bevölkerung zu zeigen.
Eine Unterschrift per Brief ist ab dem 07.09. möglich. Dafür kann man sich bei uns schon heute registrieren. In den drei Wochen vom 28.09. bis 18.10. wird wie in der ersten Phase gesammelt. Dazu sind wir in der ganzen Stadt unterwegs.
Innerhalb von sechs Wochen zählt der Senat die Eintragungen und stellt das Ergebnis fest.
Damit das gelingt, brauchen wir noch sehr viele helfende Hände.
Volksentscheid
Zur Bundestagswahl 2025
Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kommt es parallel mit der Bundestagswahl 2025 zu einem Volksentscheid.
Dann können alle Hamburgerinnen und Hamburger über unser Gesetz abstimmen, die zur Bürgerschaft wahlberechtigt sind.
Und dann?
Nach der Abstimmung
Stimmt die Mehrheit für den Gesetzestext, tritt er innerhalb eines Monats in Kraft.
Am 30.06.2026 wird die erste Schätzbilanz veröffentlicht. Die Stadt kann damit bis zu 12 Monate früher als bislang einschätzen, ob sie ihre Ziele erreicht hat.
Am 30.06.2027 wird anhand der zweiten Schätzbilanz erstmalig ein Jahresbudget nach dem geänderten Klimaschutzgesetz überprüft. Wurden die zulässigen Emissionen überschritten, beschließt der Senat innerhalb von fünf Monaten das erste Hamburger Sofortprogramm.
Ebenfalls 2027, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzestextes wird der Klimaplan fortgeschrieben. Das tut der Senat ohnehin alle 4 Jahre entsprechend des geltenden Gesetzes. Bei dieser Fortschreibung muss er den Klimaplan an das geänderte Klimaschutzgesetz anpassen, also jährliche Sektorziele bis 2040 festlegen, die in der Summe den im Gesetz festgelegten Gesamtzielen entsprechen.