13.11.2025

Bürgermeister will Klimaschutz im Gebäudesektor verzögern

Heute haben sich die Chefs der Staatskanzleien der Länder in Vorbereitung auf die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember getroffen. Für das aktuelle Treffen hat Hamburg einen Antrag eingebracht, der die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) betrifft. Darin schlägt Hamburgs Regierungsvertreter vor, die bereits verhandelten Verbesserungen der Energiestandards für Neubauten zu streichen. Der Vorschlag steht nun im Spannungsfeld zwischen den europäischen Vorgaben, den bundespolitischen Prozessen und dem klar formulierten Auftrag aus Hamburg, den Gebäudesektor ambitioniert und zugleich sozial ausgewogen weiterzuentwickeln.

Vor wenigen Wochen hat die Hamburger Bevölkerung den Senat mit einem neuen Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ambitionierter und transparenter zu arbeiten. Und jetzt versucht Hamburgs Regierungsvertreter, ausgerechnet die europäischen Standards im Gebäudesektor weichzukochen. Damit stellt Hamburgs Regierung sich gegen das neue Klimaschutzgesetz und gegen den expliziten Willen der Hamburgerinnen und Hamburger. Seit Monaten erzählt der Senat, Hamburg sei bei vielen Entscheidungen von strengeren Vorgaben aus Berlin und Brüssel abhängig – und jetzt ist er der Erste, der vorprescht, die Umsetzung genau solcher Vorgaben zu verzögern und zu verschieben. Die Mehrheit der Stadt hat sich klar für effektiven Klimaschutz entschieden, und wir erwarten vom Bürgermeister, diese Abstimmung nicht durch politische Hinterzimmermanöver auszuhebeln.

Annika Rittmann, Sprecherin für den Hamburger Zukunftsentscheid

Die Hamburgerinnen und Hamburger haben mit ihrer Entscheidung am 12. Oktober ein klares Signal gesetzt: Eine Mehrheit stimmte für den Zukunftsentscheid und damit für das Ziel, Hamburg bis 2040 klimaneutral zu machen. Vorgesehen sind jährliche Zwischenziele sowie die Verpflichtung, Maßnahmen sozialverträglich auszugestalten. Der Senat ist damit angehalten, seine Klimapolitik transparenter, verbindlicher und überprüfbarer umzusetzen. Das Gesetz verpflichtet den Senat auch, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Klimaneutralität 2040 für Hamburg erreichbar ist (vgl. § 6 II HmbKliSchG).

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