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Hamburger Zukunftsentscheid stellt Volksinitiative Bürgerschaft und Umweltsenator vor

Hamburger Zukunftsentscheid stellt Volksinitiative Bürgerschaft und Umweltsenator vor

Der Hamburger Zukunftsentscheid hat seine Volksinitiative heute vor dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie der Hamburger Bürgerschaft vorgestellt. Die Volksinitiative hatte im Januar 2024 mit der Sammlung von über 23.000 Unterschriften die erste Phase im Prozess der Volksgesetzgebung erfolgreich abgeschlossen. Bei der Ausschussitzung hatten die Abgeordneten der Bürgerschaft Gelegenheit, Fragen zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu stellen. Auch Umweltsenator Jens Kerstan nahm an der Sitzung teil.

„Eine ambitionierte Klimapolitik ist nicht nur ökologisch, sondern auch verfassungsrechtlich und völkerrechtlich geboten. Die Kosten für die Transformation dürfen aber nicht bei denen landen, die es heute bereits am schwersten haben. Deshalb schreiben wir die Sozialverträglichkeit als verbindliches Kriterium in das Gesetz. Denn nur sozialer Klimaschutz ist demokratischer und nachhaltiger Klimaschutz.“

Lou Töllner, Sprecherin für den Hamburger Zukunftsentscheid

Der Hamburger Zukunftsentscheid schlägt eine Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes für einen sozial gerechten, wissenschaftsbasierten und wirtschaftlich ausgewogenen Klimaschutz in Hamburg vor. Dafür werden jährliche Klimaschutzziele und die verpflichtende Sozialverträglichkeit der Klimaschutzmaßnahmen im Gesetz verankert. Auch wird die Klimaneutralität für das Jahr 2040 anstatt 2045 anberaumt.

Auch die Anwältin Roda Verheyen nahm an der Sitzung teil. Sie hatte die Volksinitiative vorab beraten. Innerhalb der Sitzung sprach sie gegenüber der dpa von einem „maßvollen Entwurf“, an dessen Verfassungsmäßigkeit sie „keine Zweifel habe“.

Die Bürgerschaft hat nun bis Ende Mai Zeit sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu befassen. Falls sie die Gesetzesänderung nicht übernimmt, kann im September die nächste Phase der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren, beginnen.