Die verschiedenen Phasen
Der Ablauf
Damit ein Gesetz in einer Volksabstimmung beschlossen werden kann, muss es drei Phasen durchlaufen: Die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid.
Dabei müssen immer mehr Menschen in immer kürzerer Zeit den Hamburger Zukunftsentscheid unterstützen. Schon seit Juni 2023 arbeiten viele Menschen daran, dass wir das schaffen:
Ab Juni 2023
Vorbereitung
Ein halbes Jahr vor Start haben wir Studien und Gesetzestexte ausgewertet, Kampagnen entwickelt und ein Bündnis für echten Klimaschutz in Hamburg aufgebaut.
Im Herbst 2023 haben wir einen Gesetzestext entwickelt. Dabei wurden wir aus der Hamburger Wissenschaft beraten und von der Rechtsanwältin und Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Roda Verheyen unterstützt.
Auch 16 Seiten Feedback des Landeswahlleiters und der betreffenden Hamburger Behörden sind in die finale Fassung des Gesetzestextes eingeflossen.
Gleichzeitig haben wir bei diversen Veranstaltungen über den Hamburger Zukunftsentscheid informiert und zahlreiche Ehrenamtliche für die Unterstützung der Volksinitiative motiviert.
Am 29.12.2023 haben wir die Volksinitiative “Hamburger Zukunftsentscheid” angemeldet.
Januar 2024
Volksinitiative
Als Volksinitiative mussten in bis zu 6 Monaten mindestens 10.000 Menschen den Hamburger Zukunftsentscheid mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Nur zwei Tage nach Silvester starteten wir mit einem Auftakt-Event. An dem Event nahmen fast 120 Menschen teil und es herrschte eine großartige Aufbruchsstimmung. Anschließend haben wir in ganz Hamburg Unterschriften gesammelt.
Trotz Schnee und Regen sind in nur 4 Wochen beeindruckende 23.316 Unterschriften zusammengekommen. Die haben wir noch früher als ursprünglich geplant am 31. Januar im Rathaus übergeben.
Am 27. Februar 2024 hat der Senat das Zustandekommen der Initiative offiziell festgestellt.
Seit Februar 2024
Verhandlungen & Kampagne
Nach der Volksinitiative ist vor dem Volksbegehren: Mit den Erfahrungen aus der ersten Phase haben wir an unserer Organisationsstruktur und an einer noch größeren Kampagne gearbeitet.
Am 05. April haben wir gemeinsam mit Roda Verheyen den Hamburger Zukunftsentscheid in öffentlicher Sitzung des Umweltausschuss im Rathaus vorgestellt.
Seit dem 06. Mai führen wir Gespräche mit den Fraktionen von SPD und Grünen. Schließlich könnte die Rot-Grüne Regierung unseren Gesetzestext auch ganz ohne Volksbegehren oder Volksentscheid in der Bürgerschaft beschließen.
September und Oktober 2024
Volksbegehren
Für das Volksbegehren mussten wir innerhalb von drei Wochen 65.835 Unterschriften sammeln. Um die deutliche Unterstützung der Hamburger Bevölkerung zu zeigen haben wir uns 100.000 Unterschriften zum Ziel gesetzt.
Selbst dieses Ziel haben wir übertroffen: Am 21.10. haben wir 106.374 Unterschriften übergeben. Damit ist der Hamburger Zukunftsentscheid das erfolgreichste Volksbegehren der letzten zehn Jahre.
Am 26. November 2024 hat der Senat das Zustandekommen des Volksbegehren offiziell festgestellt.
12.10.2025
Volksentscheid
Nach dem erfolgreichen Volksbegehren kommt es am 12.10.2025 zu einem Volksentscheid.
Alle zur Bürgerschaft wahlberechtigt Hamburgerinnen und Hamburger können dann im Wahllokal über unser Gesetz abstimmen.
Schon ab September werden von der Stadt Briefwahlunterlagen verschickt, mit denen die Abstimmung auch von zu Hause möglich ist.
Nach der Abstimmung
Und dann?
Stimmen die Mehrheit und mindestens 20% der Wahlberechtigten für den Gesetzestext, tritt er innerhalb eines Monats in Kraft.
Am 30.06.2026 wird die erste Schätzbilanz veröffentlicht. Die Stadt kann damit bis zu 12 Monate früher als bislang einschätzen, ob sie ihre Ziele erreicht hat.
Am 30.06.2027 wird anhand der zweiten Schätzbilanz erstmalig ein Jahresbudget nach dem geänderten Klimaschutzgesetz überprüft. Wurden die zulässigen Emissionen überschritten, beschließt der Senat innerhalb von fünf Monaten das erste Hamburger Sofortprogramm.
Ebenfalls 2027, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Klimaplan fortgeschrieben. Das tut der Senat ohnehin alle 4 Jahre entsprechend des geltenden Gesetzes. Bei dieser Fortschreibung muss er den Klimaplan an das geänderte Klimaschutzgesetz anpassen, also jährliche Sektorziele bis 2040 festlegen, die in der Summe den im Gesetz festgelegten Gesamtzielen entsprechen.
Den Entscheid gewinnen wir nur gemeinsam:
Sei dabei!
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