Fragen und Antworten

Zum Inhalt

Warum gibt es den Hamburger Zukunftsentscheid?

Mit dem Hamburger Zukunftsentscheid wollen wir den Senat zu sozial gerechtem, wissenschaftsbasiertem und wirtschaftlich ausgewogenem Klimaschutz verpflichten und der Hamburger Klimapolitik einen verlässlichen Rahmen geben.

Mit dem Hamburger Zukunftsentscheid schaffen wir drei wesentliche Punkte für den Erhalt einer lebenswerten Stadt und unserer gemeinsamen Lebensgrundlage, an denen es der gegenwärtigen Hamburger Klimapolitik mangelt: Zusammenhalt, Zuverlässigkeit und Zuversicht

  • Zusammenhalt: Wir legen gesetzlich fest, dass die Klimaschutzziele sozialverträglich zu erreichen sind. Denn unsere Lebensgrundlagen schützen wir nur gemeinsam.
  • Zuverlässigkeit: Wir führen verbindliche jährliche Klimaschutzziele ein, mit denen die Stadt und die Wirtschaft planen können. Wenn ein Ziel verfehlt wird, muss die Politik nachsteuern. Damit stellen wir unseren Beitrag zum Pariser Klimaabkommen sicher.
  • Zuversicht: Wir machen uns auf den Weg zu einem klimaneutralen Hamburg 2040, das uns allen ein Zuhause bietet.

Wer unterstützt den Hamburger Zukunftsentscheid?

Wir wollen die Stadt zusammenbringen und organisieren deshalb einen breiten Unterstützerkreis aus sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Organisationen und Verbänden. Schon heute stehen neben Fridays for Future Hamburg, dem NABU, ver.di und dem Mieterverein viele weitere Organisationen hinter dem Hamburger Zukunftsentscheid. 

Den vollständigen Unterstützerkreis stellen wir auf der Startseite vor. 

Wie viel kann eine Stadt wie Hamburg für das Klima auf der Welt leisten?

Rund drei Viertel der globalen CO2-Emissionen entfallen auf Städte. Das Verhindern großflächiger katastrophaler Klimawandelfolgen wird davon abhängen, ob Städte Modelle für das zeitnahe Erreichen der Klimaneutralität entwickeln und umsetzen.

Das Klimaschutzverbesserungsgesetz des Hamburger Zukunftsentscheids leistet einen wichtigen Beitrag zu diesen Bemühungen. Es unterstützt die Förderung klimafreundlicher Technologien und die Entwicklung klimafreundlicher Lebensweisen. Der Hamburger Zukunftsentscheid ist damit nicht nur ein Beitrag zu einer weiterhin lebenswerten Stadt. Was wir in Hamburg leisten, wirkt weit in die Welt hinaus.

Ist die Klimaneutralität 2040 für Hamburg erreichbar?

Klar ist: Hamburg ist darauf angewiesen, dass auf bundesdeutscher und europäischer Ebene die Umsetzung der Transformation hin zur Klimaneutralität mit hoher Priorität betrieben wird. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Ein klimaneutrales Hamburg 2040 setzt voraus, dass die Stromversorgung 2040 vollständig aus klimaneutralen Quellen erfolgt.

Allerdings steht auch in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen die Klimaneutralität bis 2040 bereits im Gesetz. In Schleswig-Holstein ist sie Teil des Koalitionsvertrags zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Und in der EU-Mission „Climate-Neutral & Smart Cities“ haben sich schon 112 Städte zusammengeschlossen, um möglichst bereits 2030 klimaneutral zu sein.

Wie kann die Stadt das finanzieren?

Direkt durch das Klimaschutzverbesserungsgesetz des Hamburger Zukunftsentscheids entstehen lediglich Kosten in Höhe von etwa 540.974 € und damit etwa 0,0028% der geplanten Ausgaben im Hamburger Haushalt für das Jahr 2023. Dieses Geld wird zum größten Teil benötigt, um die Messung der CO2-Emissionen Hamburgs zu beschleunigen – etwas, was im Klimaplan des Senats ohnehin bereits geplant ist.

Die Beschleunigung der Emissionsreduktion ab 2030 wird weitere finanzielle Auswirkungen für die Stadt haben. Diese Kosten hängen allerdings davon ab, welche Klimaschutzmaßnahmen die Stadt beschließt, um die Reduktionsziele zu erreichen und die Sozialverträglichkeit zu gewährleisten. 

Bekannt sind hingegen die Klimakosten von Treibhausgas-Emissionen. So schreibt das Umweltbundesamt, dass eine Tonne Kohlendioxid 809 Euro Umweltkosten verursacht, wenn heutige und künftige Generationen gleich gewichtet werden. 

2021 hat Hamburg nach der offiziellen Bilanz des Statistikamt Nord 13.809.000 Tonnen CO2 verursacht. Die gut 11 Milliarden Euro Umweltschäden, die demnach nur in diesem Jahr verursacht wurden, sind nicht Teil des Hamburger Haushalts. Sie sind es jedoch, die mit jedem Jahr zunehmend deutlich werden.

Auch wenn sich die Kosten der Dekarbonisierung sich noch nicht genau beziffern lassen, ist klar: Die finanziellen Mittel der Stadt waren wohl noch nie mehr gebraucht und sinnvoller eingesetzt als heute.

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Ein stärkerer Einsatz für die Klimaneutralität kann die Attraktivität des Standorts Hamburg erhöhen und dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Auch der Zugang zu Zukunftstechnologien wie der Wasserstoffwirtschaft kann so frühzeitig sichergestellt werden. 

So stellt auch die Industrie- und Handelskammer Hamburg in ihren Leitlinien für eine neue Standortstrategie fest, dass “Hamburg […] internationaler Vorreiter in Sachen Klimaschutz und -anpassung werden [kann und muss]” und formuliert für 2040 das Ziel einer klimaneutralen Stadt.

Wo finde ich den Abstimmungstext?

Mit dem Klimaschutzverbesserungsgesetz ändern wird das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Der offizielle Text kann als PDF eingesehen werden. Als Änderungsgesetz ist es nicht einfach zu lesen. Um verständlicher zu machen, was genau durch die Initiative geändert wird, gibt es eine Lesefassung, in der Einfügungen und Streichungen gegenüber der am 06.12.2023 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung markiert sind.

Zum Mitmachen

Wie kann man mitmachen?

Um den Hamburger Zukunftsentscheid Wirklichkeit werden zu lassen, brauchen wir viele tatkräftige Hände. Ob beim Unterschriften sammeln, Flyer verteilen oder beim Erstellen von Social Media Content.

Zum Auslegen von Unterschriftslisten, Sammeln in unseren Bezirksgruppen oder im eigenen Umkreis haben wir Informationen auf der Sammeln-Seite zusammengestellt. Die Bezirksgruppen sind das Herz unserer Initiative und eine gute Gelegenheit, um sich mit anderen Menschen aus der erweiterten Nachbarschaft zu vernetzen.

Und wenn du den Hamburger Zukunftsentscheid auf anderem Wege mit uns gemeinsam erfolgreich machen möchtest, schreib’ uns gerne über das Kontaktformular.

Wie kann man auf dem Laufenden bleiben?

Die wichtigsten Highlights und Aufrufe teilen wir auf Instagram und Facebook.

Wer mitmachen möchte, kann unseren Kanälen auf WhatsApp und Telegram beitreten oder in die Telegram-Gruppen der Bezirke kommen.

Zum Ablauf

Wie funktioniert eine Volksinitiative?

Der Ablauf der Gesetzgebung durch die Hamburger Bürgerinnen und Bürger ist im Volksabstimmungsgesetz geregelt. Um ein Gesetz auf diesem Wege zu beschließen, müssen drei Phasen durchlaufen werden: Die Volksinitiative, das Volksbegehren und der Volksentscheid.

Im Rahmen der ersten Phase, der Volksinitiative, müssen innerhalb von 6 Monaten mindestens 10.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. In unserem Zeitplan werden wir diese Phase verkürzen und die Unterschriften bereits Mitte Februar abgeben, um das Volksbegehren früher durchführen zu können.

In der zweiten Phase, dem Volksbegehren, müssen innerhalb von 3 Wochen 5% der wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger das Vorhaben mit ihrer Unterschrift unterstützen. Das sind etwa 67.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Durchführung des Volksbegehrens planen wir derzeit für Herbst 2024.

In der dritten Phase, dem Volksentscheid, können alle Hamburger:innen über die Gesetzesänderung abstimmen. Damit das Gesetz beschlossen wird, müssen die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 20% der Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf stimmen. Die Durchführung des Volksentscheid planen wir derzeit für die Bundestagswahl im Herbst 2025. Wenn Wahl und Volksentscheid zusammenfallen, kann die Stimme für den Hamburger Zukunftsentscheid einfach gemeinsam mit dem Wahlzettel abgegeben werden.

Nehmen die Hamburger Bürgerinnen und Bürger das Klimaschutzverbesserungsgesetz im Volksentscheid an, tritt das Gesetz in Kraft und gilt dann genau so, wie ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz.

Wer darf alles unterschreiben?

Dem Gesetz nach dürfen alle unterschreiben, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterschriftslisten an den Senat zur Hamburger Bürgerschaft wahlberechtigt sind. Das sind alle, die ihren gemeldeten Erstwohnsitz in Hamburg haben, die Deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestens 16 Jahre alt
  • Erstwohnsitz in Hamburg

Was passiert, wenn genügend gültige Unterschriften gesammelt wurden?

Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Unterschriftslisten stellt der Senat das Zustandekommen der Volksinitiative fest. In den vier Monaten nach der Einreichung befasst sich in die Bürgerschaft in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen der Volksinitiative und hat Gelegenheit, das Klimaschutzverbesserungsgesetz zu beschließen. 

Passiert dies nicht, werden wir Mitte Juni die Durchführung eines Volksbegehrens beantragen. Innerhalb von drei Wochen ab etwa Mitte Oktober müssen dann 67.000 Unterschriften von 5% der Wahlberechtigten gesammelt werden. Eine Briefwahl ist schon in den drei Wochen vor Beginn des Volksbegehrens möglich.

Welche Frage hättest du gerne noch  beantwortet?

Die Klimakrise ist komplex. Stell deine Frage einfach über unser Kontaktformular und wir geben unser bestes, sie zu beantworten. Das FAQ wird laufend erweitert – wiederkommen lohnt sich.